Website-Icon Baubetreuung in Berlin und Brandenburg – Michael Metze

Thema: Bauvertrag – Baubeginn und Bauende

Bei den meisten Bauverträgen fehlt die Vereinbarung für den Baubeginn und für den Fertigstellungstermin. Dies kann zu Problemen führen, wenn mann die Mietwohnung gekündigt hat und der Vermieter nicht bereit ist das Mietverhältnis zu verlängern. Oft droht sogar die Räumung. Der Einzug in ein Hotel ist dann unvermeidlich und führt zwangsläufig zu Mehrkosten.

Ich empfehle Ihnen bei Abschluss eines Bauvertrages den Baubeginn und den Übergabetermin mit Datum und Uhrzeit zu vereinbaren. Ebenso sollten Sie bei Leistungsverzug  eine Vertragsstrafe und deren Höhe regeln. Die Aussage: „Unsere Bauzeit beträgt (6) Monate“ reicht nicht aus, denn diese Aussage wird meist mit dem Nachsatz „Witterungsbedingte Einstellungen der Bauarbeiten sind durch den Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen“ ausgehebelt. Diese sind z.b. bei Frost und starken Schneefall berechtigt können aber nicht in jedem Fall vom Auftraggeber beurteilt werden. Deshalb konkretisieren Sie diesen Punkt im Bauvertrag damit unnötige Streitigkeiten vermieden werden können.

 

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