Bauabnahme

Wir stehen Ihnen bei der Bau-Endabnahme zur Seite, denn mit der offiziellen Bau-Endabnahme findet eine Umkehr der Beweislast statt.

Für den Bauherrn bedeutet es juristisch, dass die nach der Bau-Endabnahme festgestellten Mängel auch vom Bauherrn, gegenüber den ausführenden Firmen, nachgewiesen werden müssen.

Deshalb ist es wichtig, dass die bei der Bau-Endabnahme bekannten Mängel im Abnahmeprotokoll dokumentiert sein müssen.